Was ist ein Wohnungsanteil?

Über ImmoAnteil24.de werden mehrere Personen Teilhaber bzw. Miteigentümer einer Wohnung. Hierbei bestimmen sich die Eigentumsanteile nach Bruchteilen. Diese bestimmte Form des Eigentums wird als Bruchteils-Eigentum oder Miteigentum nach Bruchteilen bezeichnet. Die Eigentümer bilden eine so genannte Bruchteils-Gemeinschaft. Das Bruchteils-Eigentum ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt (§§ 741-758 und §§ 1008-1011 BGB).

Aus rechtlichen Gründen werden einzelne Wohnungen immer an maximal fünf Anleger verkauft. Somit kann ein Anleger 20, 40, 60, 80 oder 100% einer Wohnung erwerben.

Käufer eines Wohnungsanteils über ImmoAnteil24.de werden direkt Eigentümer und im amtlichen Grundbuch in der Höhe des Anteils eingetragen.

Was ist „Miteigentum nach Bruchteilen“ bzw. „Bruchteils-Eigentum“?

Unter Bruchteils-Eigentum oder Miteigentum nach Bruchteilen wird im deutschen Zivilrecht eine bestimmte Form des Eigentums mehrerer an einer Sache verstanden.

Wie viel Prozent einer Wohnung kann ich erwerben?

Nutzer von ImmoAnteil24.de können wählen, wieviel Prozent einer Wohnung sie erwerben möchten: 20, 40, 60, 80 oder 100% sind grundsätzlich möglich. Kauft ein Nutzer z.B. 40% einer Wohnung, werden auch nur 40% des Kaufpreises, der Kaufnebenkosten und der Kosten für Verwaltung und Instandhaltung fällig. Gleichzeitig erhält er 40% der Mieteinnahmen.

Warum liegt der Mindestanteil bei 20%?

Damit ist gewährleistet, dass es beim Kauf über ImmoAnteil24.de maximal fünf Miteigentümer pro Wohnung gibt. Je weniger Miteigentümer sich eine Wohnung teilen, desto einfacher ist die Entscheidungsfindung bei Wohnungsangelegenheiten wie z. B. dem Kauf eines neuen Fußbodens.

Warum erfolgt der Kauf bei einem Notar?

In Deutschland ist ein Kaufvertrag über eine Immobilie nur rechtskräftig, wenn dieser bei einem Notar geschlossen wird.

Ist eine Besichtigung der Wohnungen möglich?

Grundsätzlich ist dies natürlich möglich. Jedoch erst wenn alle Anteilseigner feststehen, ist eine Besichtigung der Wohnungen sinnvoll. Allerdings muss ein gemeinsamer Termin aller an einer Besichtigung interessierten Käufer einer Wohnung mit dem Mieter gefunden werden. Ihre zuständige Hausverwaltung wird Sie diesbezüglich mit dem Mieter zusammen bringen. ImmoAnteil24.de steht Ihnen hierbei auch beratend zur Seite.

Müssen meine Miteigentümer zustimmen, wenn ich meinen Anteil verkaufen, verschenken oder vererben will?

Nein. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist geregelt, dass jeder Teilhaber über seinen Anteil selbst verfügen kann (§ 747 BGB).

Wer ist Ansprechpartner für den Mieter? Wer kümmert sich um die Mieter?

1. Ihre Hausverwaltung bzw. Sonderverwaltung

Die jeweilige Hausverwaltung der Wohnung steht für alle Anliegen der Mieter als Ansprechpartner zur Verfügung. Somit müssen die Käufer von Wohnungen bzw. Wohnungsanteilen keine Anrufe von Mietern entgegen nehmen.

Diese übernehmen fast alle Eventualitäten, damit die Käufer nur die nötigsten Entscheidungen treffen müssen.

Auch die Thematik „Nachmietersuche“ wird gerne von den Hausverwaltungen übernommen.

ImmoAnteil24.de steht Ihnen hierbei auch täglich 24 Stunden zur Verfügung. Im Rahmen unseres Servicepakets kümmern wir uns um den Wiederverkauf Ihrer Immobilie und sind nach den Hausverwaltungen oder Sonderverwaltungen auch beratend Ansprechpartner für Sie als Vermieter.

Siehe auch  „Servicepakete“

Wer entscheidet über z.B. Nachmieter oder Renovierung der Wohnung?

Entscheidungen, die die Wohnung betreffen, werden von allen Miteigentümern gemeinsam gefällt. Hierbei ist die einfache Mehrheit der Anteile maßgeblich. Auf Wunsch übernimmt ImmoAnteil24.de die Funktion eines Mediators, der im Falle von Differenzen versucht eine einvernehmliche Entscheidung unter den Miteigentümern herbei zu führen.