Ja, der Wohnungsanteil kann grundsätzlich jederzeit vom Eigentümer verkauft werden. Jeder Eigentümer eines Wohnungsanteils kann frei über seinen Anteil verfügen. Die gesetzliche Regelung hierzu findet sich in § 747 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Der Wiederverkaufspreis- Wert richtet sich nach dem ortsüblichen Index zum Zeitpunktes der Verkaufs.
Siehe auch „Servicepaket“.
Nichts. Die Nutzung der Internet-Plattform ImmoAnteil24.de ist kostenlos. Lediglich beim Kauf eines Wohnungsanteils werden die Vermittlungsprovision und die Kaufnebenkosten, die nicht an ImmoAnteil24.de fließen (Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten), fällig. Käufer profitieren fünf Jahre lang von unserem Servicepaket (pro Anteilsinhaber pro Wohnung € 59,- p.a.).
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer fällt in Deutschland beim Kauf einer Immobilie an und wird vom Kaufpreis in Prozent berechnet. Der Prozentsatz variiert je nach Bundesland und beträgt derzeit zwischen 3,5% (Bayern und Sachsen) und 6,5% (Schleswig-Holstein, Saarland und Nordrhein-Westfalen) vom Kaufpreis.
Notarkosten
Immobilienkaufverträge erfordern in Deutschland eine notarielle Begleitung, da ausschließlich notariell beurkundete Kaufverträge rechtskräftig sind. Hierbei fallen Kosten nach der Gebührenordnung der Notare an. Diese liegen bei rund 1% des Kaufpreises. Bei besonderen Anforderungen oder Beratungen können zusätzliche Gebühren anfallen.
Grundbuchkosten
Erst mit Eintragung im Grundbuch durch das Grundbuchamt wird der Käufer einer Immobilie zum Eigentümer. Die Höhe der Kosten bzw. Gebühren liegt bei rund 0,5% des Kaufpreises.
Jeder registrierte Nutzer mit Hauptwohnsitz in Deutschland
Ja, ein notarieller Kaufvertrag ist vom Gesetzgeber immer erforderlich.
Normalerweise nicht. In Ausnahmefällen ist dies jedoch über eine Notarielle Kaufvollmacht möglich.
Es handelt sich um einen regulären Immobilien-Kaufvertrag welcher von Notaren speziell für ImmoAnteil24.de erarbeitet worden ist und die Besonderheiten des Bruchteilseigentums verinnerlicht
Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Da es aufgrund unserer 20/40/60/80/100 Regelung immer zu einer ungeraden Anzahl von Anteilseignern kommt, entscheidet immer die Mehrheit über die verschiedensten Fragen und Anforderungen bei der gemeinsamen Immobilie.
Neben dem Kaufpreis fallen sog. Kaufnebenkosten an (Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchgebühren, je nach Bundesland zwischen 3 bis 8% des Kaufpreises.
Ja, die Möglichkeit einer Finanzierung bieten wir, da wo es auch Sinn macht, ebenso an. Falls Sie eine Finanzierung wünschen werden sich unsere Bankpartner bei Ihnen melden.
Die von Ihnen eingesetzte Hausverwaltung oder Sonderverwaltung und natürlich Sie selbst. Da immer eine ungerade Anzahl von Anteilseignern die Immobilie inne hat, entscheidet immer die Mehrheit bei wichtigen Fragen.
Bei Fragen zu Ihrer persönlichen steuerlichen Situation wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Wie jeder Eigentümer zahlen Sie die Wohnnebenkosten als sogenanntes Hausgeld. Der Einfachheit halber läuft dies über Ihre von Ihnen eingesetzte Hausverwaltung gemäß Ihrem persönlichen Eigentumsanteil. Die Mieter überweisen Ihre Nebenkosten an die Hausverwaltungen, die dieses Handling auch für Sie durchführt, Sie bekommen über die Haus- und Sonderverwaltungen dann die entsprechenden Abrechnungen.
Unsere Partner überprüfen jeden Mieter mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln, um das so gut es geht auszuschließen. Die Hausverwaltungen kümmern sich vor Ort darum. Dies sind per Se sehr effizient. Falls diese nicht weiterkommen, treten wir auch gerne als Mediator auf. Wenn auch diese Mechanismen nicht greifen, werden die gesetzlichen Regelungen, die in diesem Fall vorgesehen sind, eingeleitet.
Wenn alle Käufer und Verkäufer beim Notar unterschrieben haben, wird der Verkauf zügig abgewickelt. Dies dauert erfahrungsgemäß zwischen minimal zwei bis vier Wochen.
Die Immobilie wird nur durch ImmoAnteil24.de angeboten. Dies kann auch über andere Immobilienportale, aber nur durch ImmoAnteil24.de erfolgen. Falls sie dennoch woanders angeboten wird, womöglich zu einem geringeren Kaufpreis, informieren Sie uns bitte umgehend.
Wir arbeiten daran, dass dies nicht passiert. Wenn nicht alle Anteile verkauft werden können, kann das Geschäft nicht abgewickelt werden. Sie können die Immobilie dann leider nicht in der von Ihnen gewünschten Anteilshöhe erwerben. Möglich ist eine Aufstockung Ihres Anteils, um den Erwerb doch noch möglich zu machen. Alternativ kann Ihnen eine anderer Immobilienanteil oder eine andere Immobilie, eventuell mit einer Finanzierungsmöglichkeit, vorgeschlagen werden. Hierüber werden Sie informiert und Sie treffen die Entscheidung.
Ja, unsere Immobilien-Partner prüfen die Teilungserklärungen und Protokolle der Eigentümerversammlungen der vergangenen drei Jahre. Darin steht z. B. welche Probleme es im Objekt gab, welche Reparaturen angefallen sind, ob zusätzliche Zahlungen auf Sie zukommen. Auch die letzten Hausgeldabrechnungen sowie der aktuelle Wirtschaftsplan werden geprüft.
Unser Immobilien-Partner lassen sich die jährlichen Mietabrechnungen vorlegen. Dort steht, was der Bewohner monatlich an Miete und Betriebskosten an die Hausverwaltung überwiesen hat und ob die Hausverwaltung Miet- und/oder Betriebskostenerhöhungen vorgenommen hat. Dadurch kann man erkennen, ob das Objekt gut verwaltet wurde. So werden Sie bestmöglich vor zu niedrigen Mieteinnahmen geschützt.
Ja, nach dem deutschen Einkommensteuergesetz muss u. a. für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Einkommensteuer entrichtet werden. Bis zu einem gewissen Freibetrag kann aber eine Mieteinnahme auch Steuerfrei sein.
Formular für steuerliche Feststellung
Derzeit schreibt das deutsche Steuerrecht die jährliche Erstellung einer einheitlichen und gesonderten Feststellung vor, sofern mehrere Eigentümer an einer Einkunftsquelle z. B. einer Wohnung beteiligt sind.Ihre Hausverwaltung oder Sonderverwaltung übernimmt die Zustellung des entsprechenden Formulars.Die Käufer der Wohnungsanteile einer Wohnung können sich hier aber auch auf einen gemeinsamen Steuerberater einigen.
Der Gesetzgeber ermöglicht steuerfreie Mieteinnahmen nur bis zu einer gewissen Grenze. Der Steuerfreibetrag bei Vermietung variiert je nach Art der Untervermietung: Bei der vorübergehenden Untervermietung darf der Freibetrag die Grenze von 520 Euro pro Jahr, abzüglich der Werbungskosten, nicht übersteigen, damit die Mieteinnahmen steuerfrei sind. Bei der Dauer-Untervermietung liegt die Grenze bei 410 Euro. Bis zur Höchstgrenze von 820 Euro wird ein ermäßigter Steuersatz angewandt. Sobald die Freigrenze um einen Euro überschritten wird, müssen die gesamten Mieteinnahmen versteuert werden.
Bei Fragen zu Ihrer persönlichen Steuersituation wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Ja. Die Käufer eines Wohnungsanteils werden Eigentümer und im Grundbuch eingetragen. Sie können frei über ihren Anteil verfügen, diesen also z.B. verschenken und vererben. Die gesetzliche Regelung hierzu findet sich bei § 747 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Die Rendite berechnet sich aus dem Verhältnis der jährlichen Mieteinnahmen zum Kaufpreis. Es handelt sich hierbei um die sogenannte Bruttorendite.
Ja. Der Kaufvertrag wird bei einem Notar geschlossen. Dieser veranlasst, dass alle Käufer im amtlichen Grundbuch eingetragen werden.
Die Auflassungsvormerkung sichert nach § 883 BGB den schuldrechtlichen Anspruch auf die Übertragung des Eigentums an einer Immobilie.
Das bedeutet, dass die Auflassungsvormerkung die Eigentumsansprüche des Immobilienkäufers schützt, bis dieser als Eigentümer in das Grundbuch des Grundstückes eingetragen ist.
Käufer von Wohnungsanteilen über ImmoAnteil24.de profitieren fünf Jahre lang von unserem Servicepaket (pro Anteilsinhaber und Wohnung € 59,- p.a.), welche folgende Dienstleistungen beinhaltet:
Ansprechpartner
Neben der jeweiligen Hausverwaltung der Wohnung steht die ImmoAnteil24.de für alle Anliegen der Käufer und der Mieter als Ansprechpartner zur Verfügung. Das Team von ImmoAnteil24.de ist täglich 24 Stunden erreichbar.
Mieter
Alle auf ImmoAnteil24.de angebotenen Wohnungen sind vermietet und erzielen monatliche Mieteinnahmen. ImmoAnteil24.de stellt den Käufern den bestehenden Mietvertrag zur Verfügung. Sie erfahren neben Beruf und Alter des Mieters auch, wie lange der Mietvertrag schon besteht.
Sollte der bestehende Mieter kündigen, beginnt die Haus- oder Sonderverwaltung sofort mit der Suche nach einem Nachmieter. Falls die Haus- und Sonderverwaltungen zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis kommen, kann, wenn Sie dies wünschen, ImmoAnteil24.de auch einen Makler für Sie beauftragen. Hier gilt das Besteller-Prinzip: Automatisch mit dem Erwerb des Anteils wird ImmoAnteil24.de eine Vollmacht erteilt, mit der ImmoAnteil24.de im Namen der Käufer einen Makler beauftragen darf (nur für den Fall, dass ImmoAnteil24.de selbst keinen Nachmieter findet). Beim erfolgreichen wiederverkauf oder der erfolgreichen Wiedervermittlung steht ImmoAnteil24.de eine Provision von 3% des Anteilspreises zu.
Verkauf des Anteils
Wer seinen Wohnungsanteil über ImmoAnteil24.de gekauft hat, hat die Möglichkeit diesen auch wieder über die Internet-Plattform zu verkaufen. ImmoAnteil24.de stellt das Kaufangebot im Rahmen des Servicepakets kostenlos auf ImmoAnteil24.de. Nach Ablauf des Servicepakets ist eine Verlängerung des Angebots für € 19,- pro Monat möglich.
Nur bei Vermittlung des Anteils über ImmoAnteil24.de an einen Käufer ist vom Verkäufer eine Vermittlungsgebühr i. H. v. 3% des Kaufpreises zu entrichten. Dadurch besteht seitens ImmoAnteil24.de ein großes Interesse an einem erfolgreichen Verkauf des Anteils.
Nach Ablauf von fünf Jahren kann das Service-Paket zum Preis von € 59,- pro Jahr / Teilhaber verlängert werden.
Wie in jeder Eigentümergemeinschaft kann es theoretisch dazu kommen, dass jemand eine Aufhebung verlangt bzw. dies durch Pfändung bei einem der Eigentümer erfolgt. Dies ist in Ihrem notariellen Vertrag jedoch ausgeschlossen! Es kann jedoch zu einer Insolvenz eines Anteilseigentümers kommen. Hier kann dann in letzter Konsequenz eine Zwangsversteigerung durchgeführt werden. ABER: da in der Praxis immer vorab nach Lösungen gesucht wird kann man diese Situation relativ gut lösen. So können z. B. ein oder mehrere Miteigentümer den Anteil abkaufen, um die Forderung zu befriedigen. Der Anteil kann auch wieder über unser Portal ImmoAnteil24.de vermittelt werden um eine etwaige Forderung gegen Sie oder gegen Ihren Mittanteilseigner zu befriedigen. Wir treten hier auch als Mediator auf und unterstützen Sie in einem solchen sehr unwarscheinlichen Fall.
Sie wollen einen Kredit auf Ihren Anteil nehmen und die Bank soll Ihnen auf Ihren Anteil eine Grundschuld eintragen? Dies ist generell möglich. Jedoch nur wenn alle Anteilseigner, wegen des Rangrücktritts, einen Kredit bei der selben Bank wahrnehmen. Da es sich bei unseren Anteilgrößen um kleinere Summen handelt spielt dies jedoch keine größere Rolle. Sehrwohl wird jede Bank Ihnen aufgrund Ihres Eigentums eine bessere Bonität einräumen!
Sie als Verkäufer/Eigentümer und selbstverständlich der ortsübliche Marktpreis.
Wir benötigen Beschreibungen, Mietverträge, Grundrisse und Fotos sowie die Teilungserklärung und die Unterlagen der letzten drei Jahre (Protokolle der Eigentümerversammlungen, Betriebskostenabrechnungen und Wirtschaftspläne).
ImmoAnteil24.de stellt das Angebot kostenlos für Sie auf der Internetplattform online. Nur bei der Vermittlung ist vom Verkäufer eine Provision i. H. v. 5 % des Kaufpreises zu entrichten.
Zur Zeit werden nur vermietete Wohnungen/Wohneinheiten veräußert. In weiterer Folge werden wir unser Portfolio jedoch ausbauen und erweitern.
Nach dem sog. Beurkundungsgesetz muss der Notar den Kaufvertragsentwurf zwei Wochen vor Unterschrift dem Interessenten/Ihnen zusenden. Wir übernehmen hier vorab für Sie die rechtliche Prüfung aller Kaufverträge und senden Ihnen diesen sogar parallel vorab zu. So sparen Sie sich hier die Rechtsanwaltskosten denn es liegen Ihnen alle Verträge vorab vor.
Aber bedenken Sie hier das selbst Steuerberater und Anwälte gerne mal deren eigene oder nahestehende Portfolios anbieten und Ihnen eventuell verkaufen möchten und deshalb ist hier angeraten mehrer Meinungen einzuholen.
Wir empfehlen Ihnen deshalb sich über das Internet generell vorab zu informieren und so gut es geht unabhängigen Expertenrat.
Lesen Sie sich bitte auch unsere Chancen & Risiken Beschreibung auf der Homepage durch!