Als registrierter Nutzer können Sie über ImmoAnteil24.de Wohnungsanteile erwerben. Die Registrierung und Nutzung von ImmoAnteil24.de ist kostenlos.
Sie wählen eine Wohnung, in die Sie investieren möchten. Dann legen Sie die Höhe Ihres gewünschten Anteils fest, je nach Verfügbarkeit. Grundsätzlich möglich sind Anteile in 20er-Schritten: 20, 40, 60 oder 80 Prozent. Sie können auch die gesamte Wohnung, also 100 Prozent, alleine erwerben.
Um den gewählten Wohnungsanteil zu kaufen, klicken Sie den „Jetzt kaufen“-Button im grünen Berechnungsfeld. Sie bekommen dann alle nötigen Verträge mit einem Kauf-Mustervertrag, per Email mit Ihren persönlichen Daten versehen zugesandt. Mit der Auftragserteilung an den Notar versendet dieser Ihnen den Notariellen Kaufvertrag per Post.
Ihr Kaufvertrag wird Ihnen direkt vom zuständigen Notar zugesandt. Diesen senden Sie dann innerhalb der gesetzlichen Frist von minimum 14 Tagen zurück. Der notarielle Kauf findet erst statt, wenn eine Wohnung zu 100 Prozent verkauft worden ist.
Der Notar sendet nach Eingang der Kaufverträge eine Zahlungsaufforderung für den Kaufpreis an alle Käufer, die Anteile an der Wohnung erworben haben. Die Käufer überweisen den Kaufpreis für ihre Anteile auf das Konto des Notars (Notaranderkonto). Dieser veranlasst danach die Erstellung der Auflassungsvormerkungen. Oftmals dauert die tatsächliche Grundbucheintragung einige Zeit, so dass in der Zwischenzeit Auflassungsvormerkungen erstellt werden. Sollte der Kauf nicht zustande kommen überweist Ihnen der Notar ihren anteiligen Kaufpreis selbstverständlich zurück.
Nach Eingang des Kaufpreises und der Nebenkosten wird vom Notar der Notartermin für den Kauf vereinbart. Alle Anteilseigner müssen hier persönlich anwesend sein. Sie können sich dort auch mit einer notariellen Kaufvollmacht vetreten lassen. Dies ist prinzipiell möglich, muss aber im Einzelfall mit dem Notar abgestimmt werden.
Erst wenn die Auflassungsvormerkungen erstellt sind und damit die Wohnung nicht mehr an einen anderen verkauft werden kann, leitet der Notar den gesamten Kaufpreis an den Verkäufer weiter. Somit ist sichergestellt, dass der Verkäufer erst das Geld erhält, wenn das Eigentum für die Käufer gesichert ist.
Der Notar veranlasst die Eintragung der Käufer im amtlichen Grundbuch. Erst nach erfolgter Eintragung, werden die Auflassungsvormerkungen gelöscht.
Als Eigentümer erhalten Sie jeden Monat die anteilsmäßige Miete: gehören Ihnen z.B. 40 Prozent einer Wohnung, erhalten Sie auch 40 Prozent der Miete. Die monatliche Mieteinnahme wird Ihnen von der von Ihnen beauftragten Hausverwaltung oder von der beauftragten Sonderverwaltung anteilig auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Zudem können Sie von einer möglichen Wertsteigerung der Wohnung, sowie von potentiellen Steuervorteilen profitieren.